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Tresorservice Tsiamis

Tresoröffnung mit Abrechnung nach Aufwand

Tresoröffnung mit Abrechnung nach Aufwand

Normaler Preis €300,00 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €300,00 EUR
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Tresoröffnung nach Aufwand – Stundenpreis – bundesweiter Service

Die fachgerechte Öffnung eines Tresors erfordert Erfahrung, Spezialwerkzeuge und ein strukturiertes Vorgehen. Wenn Schlüssel fehlen oder sich ein Tresor nicht mehr öffnen lässt, entscheidet die Qualität des Einsatzes über Schaden oder Werterhalt.

Tresoröffnungen bis Sicherheitsklasse III werden bundesweit durchgeführt – diskret, rechtssicher und mit klar kalkulierbarer Preisstruktur nach tatsächlichem Aufwand.

Mehrere Einsatzstandorte – eine Einsatzpauschale  von 300€

Zur Reduzierung von Fahrtkosten und Reaktionszeiten stehen mehrere Einsatzstandorte zur Verfügung.
An allen Standorten arbeiten ausschließlich zertifizierte Tresortechniker mit nachweisbarer Fachqualifikation und Spezialisierung auf professionelle Tresoröffnungen.

Verfügbare Einsatzstandorte:

  • Dortmund 

  • München

  • Berlin

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Alle Techniker an jedem Standort sind zertifiziert und arbeiten nach einheitlichen fachlichen Standards.
Der Auftraggeber kann den wirtschaftlich sinnvollsten Standort wählen, um Anfahrtskosten zu minimieren und eine schnelle Einsatzplanung zu ermöglichen.


Abrechnung nach Aufwand – transparente Stundensätze

Die Tresoröffnung erfolgt nicht zum Festpreis, sondern nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand.

Reguläre Einsatzzeiten:
Montag–Freitag, 08:00–17:00 Uhr

Stundensätze:I

  • Arbeitszeit Tresoröffnung vor Ort: 190,00 € brutto / Stunde

  • Fahrtzeit: 165,00 € brutto / Stunde

  • Spezialwerkzeugpauschale: 150,00 € brutto (einmalig pro Einsatz)
    (z. B. Endoskop, Decoder, Stethoskoptechnik)

Fahrzeugkosten:
1,60 € brutto pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt ab gewähltem Einsatzstandort)

Verbrauchsmaterial:

  • Bohrer: 30,00 € brutto pro Stück

  • Fräser: 60,00 € brutto pro Stück

Abrechnung erfolgt ausschließlich nach tatsächlich eingesetztem Material.


Zuschläge außerhalb der Regelarbeitszeit

  • Samstag: +50 % auf Arbeitszeit

  • Sonntag/Feiertag: +100 % auf Arbeitszeit

Fahrtzeit und Material bleiben unverändert.


Ablauf und Kostentransparenz

Vor jedem Einsatz erfolgt eine strukturierte Vorprüfung:

  1. Fotos und Standort übermitteln

  2. Ersteinschätzung und Aufwandseinschätzung

  3. Realistische Kostenprognose

  4. Terminvereinbarung

  5. Durchführung der Öffnung

Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach tatsächlichem Einsatzumfang.


Zahlungsbedingungen

  • Sicherheitsanzahlung: 300 €

  • Exakte Abrechnung im 5-Minuten-Takt nach Einsatz

Ein Termin wird erst nach Zahlungseingang und finaler Klärung aller Einsatzdetails verbindlich eingeplant.

Zusätzliche Kosten durch Mehraufwand oder Material werden nach Einsatzende transparent abgerechnet.
Ohne Zahlungseingang erfolgt keine Terminreservierung und kein Einsatz.


Terminreservierung und Ausfallregelung

Mit Terminbestätigung wird ein individuell geplanter Einsatz verbindlich reserviert.

Bei Terminabsage, Terminverschiebung oder fehlender Zugangsgewährung gelten die gesetzlichen Regelungen über den Vergütungsanspruch bei Dienstleistungsverträgen (§615 BGB).

Reservierte Einsatzzeiten, geblockte Kapazitäten und vorbereitete Anfahrten können als Ausfallentschädigung berechnet werden, sofern der Termin aus Gründen des Auftraggebers nicht durchgeführt werden kann.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


Rechtliche Voraussetzungen für die Öffnung

Eine Durchführung erfolgt ausschließlich nach eindeutiger Berechtigungsprüfung.

Erforderlich sind je nach Fall:

  • gültiger Personalausweis

  • Eigentumsnachweis

  • ggf. Vollmacht

Ohne Legitimation erfolgt keine Öffnung.

Der Tresor muss sich im Originalzustand befinden.
Bei erkennbaren Aufbruchversuchen oder Vorschäden kann der Einsatz aus Sicherheits- und Haftungsgründen abgelehnt werden.


Widerrufsrecht bei terminierter Dienstleistung

Es handelt sich um eine individuell terminierte Dienstleistung.

Der Auftraggeber stimmt zu, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen werden darf.
Mit vollständiger Leistungserbringung kann das Widerrufsrecht gemäß §356 Abs. 4 BGB erlöschen.


Fazit

Zertifizierte Techniker an allen Standorten.
Klare Stundensätze. Volle Kostentransparenz. Planbare Durchführung.

Abrechnung erfolgt fair nach tatsächlichem Aufwand – ohne Pauschalen, ohne Überraschungen.

Weitere Informationen:
https://tresor-oeffnung.com

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