Alexis Tsiamis
Tresoröffnung bis Sicherheitsklasse II zum bundesweiten Festpreis
Tresoröffnung bis Sicherheitsklasse II zum bundesweiten Festpreis
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Tresoröffnung bis Sicherheitsklasse II – bundesweiter Service
Die fachgerechte Öffnung eines Tresors erfordert Erfahrung, Spezialwerkzeuge und ein strukturiertes Vorgehen. Wenn Schlüssel fehlen oder sich der Tresor nicht mehr öffnen lässt, ist eine professionelle Lösung entscheidend, um unnötige Schäden und hohe Folgekosten zu vermeiden.
Wir bieten die spezialisierte Öffnung von Tresoren bis Sicherheitsklasse I bundesweit an – diskret, rechtssicher und mit transparenter Preisstruktur.
Leistungsumfang und Preis
Die Öffnung des Tresors erfolgt zu einem pauschalen Festpreis von
950,00 € brutto inklusive Materialkosten.
Im Preis enthalten sind:
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Einsatz von Spezialwerkzeugen
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Verbrauchsmaterialien
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fachgerechte Öffnung vor Ort
Wichtig:
Preis gilt für Öffnung. Anfahrt wird separat berechnet.
Zusätzliche Anfahrts- und Einsatzkosten
Da Einsatzorte bundesweit variieren, werden zusätzlich berechnet:
-
1,47 € Brutto pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt)
-
82,00 € Brutto pro Stunde Fahrzeit
Berechnungsgrundlage ist der Einsatzstandort Dortmund.
Vor Terminbestätigung erhalten Sie eine transparente Kostenschätzung der Anfahrt.
Mit Terminbestätigung gilt diese als verbindlich vereinbart.
Zahlungsbedingungen
Die Beauftragung erfolgt auf Vorkassebasis.
Der im Onlineshop gezahlte Betrag stellt eine verbindliche Vorauszahlung für die Öffnungsdienstleistung dar.
Erst nach vollständigem Zahlungseingang sowie Klärung aller Einsatzdetails wird ein Termin verbindlich eingeplant.
Die zusätzlich anfallenden Anfahrts- und Fahrzeitkosten werden vor Einsatz kalkuliert und sind spätestens vor Einsatzbeginn ebenfalls zu begleichen, sofern nicht anders vereinbart.
Ohne vollständigen Zahlungseingang erfolgt keine Terminreservierung und kein Einsatz.
Terminreservierung und Ausfallregelung
Mit Zahlungseingang und Terminbestätigung wird ein individuell geplanter Einsatz verbindlich für Sie reserviert.
Bei Terminabsage, Terminverschiebung oder fehlender Zugangsgewährung durch den Auftraggeber gelten die gesetzlichen Regelungen über den Vergütungsanspruch bei Dienstleistungsverträgen (§615 BGB).
Das bedeutet:
Bereits eingeplante Einsatzzeiten, geblockte Kapazitäten sowie vorbereitete Anfahrten können als Ausfallentschädigung berechnet werden, sofern der Termin nicht rechtzeitig abgesagt wird oder der Einsatz aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Rechtliche Voraussetzungen für die Öffnung
Eine Durchführung erfolgt ausschließlich bei eindeutiger Berechtigungsprüfung.
Erforderlich sind je nach Fall:
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Personalausweis
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Eigentumsnachweis
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ggf. Vollmacht
Ohne Legitimation erfolgt keine Öffnung.
Der Tresor muss sich im Originalzustand befinden.
Bei erkennbaren Aufbruchversuchen oder Vorschäden kann der Einsatz aus Sicherheits- und Haftungsgründen abgelehnt werden.
Widerrufsrecht bei terminierter Dienstleistung
Es handelt sich um eine individuell terminierte Dienstleistung.
Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen werden darf.
Mit vollständiger Leistungserbringung kann das Widerrufsrecht gemäß §356 Abs.4 BGB erlöschen.
Ablauf
Nach Bestellung im Shop:
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Foto und Standort senden
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Berechtigungsprüfung
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Anfahrtskostenberechnung
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Terminbestätigung
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Durchführung der Öffnung
Sie erhalten vorab volle Kostentransparenz und Planungssicherheit.
Mehr Informationen unter https://tresor-oeffnung.com
